Rauchmelderpflicht in Bayern
- seit 25. September 2012
- für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden
- Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
- mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur,
der zu Aufenthaltsräumen führt
- geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung
Rauchmelderpflicht Bayern im Detail
Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25.
September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.
Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein.
Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mt Rauchmeldern bis zum 31.12. 2017.
Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?
Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?
Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindunng zu Aufenthaltsräumen hat.
Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?
Wo wird die Rauchmelderpflicht Bayern gesetzlich geregelt?
Die Rauchmelderpflicht Bayern wird in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt, welche Sie hier finden.
In Deutschland nutzen nur etwa 6% dieses lebensrettende Frühwarnsystem, obwohl zwei drittel für eine gesetzliche Vorschrift sind. Viele vertrauen darauf von Mitbewohnern, Haustieren oder gar der anrückenden Feuerwehr geweckt zu werden.
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Rauchmelder arbeiten überwiegend nach dem optischen
Funktionsprinzip: |
Wo soll man die Rauchmelder installieren?
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